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Lehrgänge und Kurse

Erste Hilfe-Ausbildung (Nr.: 21-3-005)

Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe

Alle Interessierten, die einen Einblick in die Erste Hilfe bekommen möchten.

Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG erworben werden:
  • Erste-Hilfe-Ausbildung
Inhalt
  • Verhalten in Notsituation
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Hilfeleistung bei akuten Erkrankungen
  • Versorgung von Wunden
Veranstalter
Hagen im Bremischen e.V.
Verwalter
Hagen im Bremischen e.V. (Kontakt)
Leitung
Torge Jander
Veranstaltungsort
Niedersachsenhaus Bramstedt, Dorfstraße 24, 27628 Hagen im Bremischen
Termin
19.06.21 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Niedersachsenhaus Bramstedt: 27628 Hagen im Bremischen, Dorfstraße 24

Meldeschluss
17.06.2021 18:00
Teilnehmerzahl
Minimal: 6
Maximal: 14
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 0,00 € für Aktive Rettungsschwimmer der DLRG Hagen im Bremischen e.V.
  • 35,00 € für Übrige Teilnehmer
Verpflegung
Verpflegung wird nicht angeboten
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

 
Der Lehrgang umfasst 9 Lernheiten mit jeweils 45 Minuten.

Die Teilnehmergruppe ist aufgrund der Raumgröße und den Vorgaben des Hygienekonzeptes auf 14 Teilnehmer begrenzt. 

Für die Teilnahme ist ein Bestätigung über einen negativen Antigen-Schnelltest erforderlich. Dieser kann bei Bedarf unmittelbar vor dem Test im DLRG-Testzentrum Niedersachsenhaus durchgeführt werden.

Der Inhalt entspricht den Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) sowie denen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Lehrgang qualifiziert den Teilnehmer zum betrieblichen Ersthelfer und wird von den Landkreisen anerkannt als Erste Hilfe-Ausbildung für Führerscheinbewerber.

Aufgrund der bestehenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus dürfen Teilnehmer bei akuten Erkältungsanzeichen, Krankheitsgefühl oder bei vorliegender akuter Erkrankung nicht am Lehrgang teilnehmen.
Personen, bei denen die Gesundheitsbehörden Heimquarantäne oder andere Isolierungsmaßnahmen angeordnet haben, sind von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen.
 

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